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   KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22 - 162 Ss 4/22   

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https://dejure.org/2022,6969
KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22 - 162 Ss 4/22 (https://dejure.org/2022,6969)
KG, Entscheidung vom 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22 - 162 Ss 4/22 (https://dejure.org/2022,6969)
KG, Entscheidung vom 17. März 2022 - 3 Ws (B) 37/22 - 162 Ss 4/22 (https://dejure.org/2022,6969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Entbindung, krankheitsbedingte Abwesenheit, Abwesenheitsverhandlung, Begründung, Rechtsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 1 OWiG, § 73 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, Art 103 Abs 1 GG
    Hauptverhandlung in krankheitsbedingter Abwesenheit des Betroffenen: Anforderungen an Rügevorbringen

  • bussgeldsiegen.de

    Hauptverhandlung Bußgeldverfahren - Verwerfungsurteil bei Entbindungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. Dass der Betroffene in so gelagerten Fällen den auf seinen Entbindungsantrag erlassenen stattgebenden Beschluss nicht wörtlich wiedergibt, steht der Zulässigkeit seiner Rüge nicht entgegen.

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeschwerde: Zunächst Entbindung von der Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 2 Ws 430/98
    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Gibt der Betroffene trotz antragsgemäßer Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen zu erkennen, dass er von seinem Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch machen will und ist er dazu ohne eigenes Verschulden außerstande, darf in seiner Abwesenheit nicht nach § 74 Abs. 1 OWiG verhandelt werden (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1998, 516; Senge a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbescheidung eines Aussetzungsantrags

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Ebenso wenig wie ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei entschuldigtem Ausbleiben ergehen darf, darf in Abwesenheit des Betroffenen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn er teilnehmen will und ihm ein Erscheinen unmöglich oder unzumutbar ist und er deshalb Terminsverlegung beantragt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. September 1999 - Ss 452/99 -, juris m.w.N.; BayObLG VRS 50, 224; NStZ 1995, 39; OLG Karlsruhe VRS 59, 450 u. 91, 193; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 73 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.06.1975 - 1 ObOWi 136/75

    Hauptverhandlung; Erscheinen; Verlegung; Termin; Widerspruch; Verteidiger

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Ebenso wenig wie ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei entschuldigtem Ausbleiben ergehen darf, darf in Abwesenheit des Betroffenen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn er teilnehmen will und ihm ein Erscheinen unmöglich oder unzumutbar ist und er deshalb Terminsverlegung beantragt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. September 1999 - Ss 452/99 -, juris m.w.N.; BayObLG VRS 50, 224; NStZ 1995, 39; OLG Karlsruhe VRS 59, 450 u. 91, 193; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 73 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Deswegen sind vom Betroffenen die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die konkrete Symptomatik und die daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen vorzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Februar 2022 - 3 Ws (B) 328/21 -, juris, 24. Juli 2020 - 3 Ws (B) 166/20 -, 5. Juni 2018 - 3 Ws (B) 161/18 - m.w.N., 24. Oktober 2016 - 3 Ws (B) 504/16 - und 16. Februar 2015 - 3 Ws (B) 80/15 - OLG Hamm NZV 2014, 140 sowie NZV 2009, 158).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Deswegen sind vom Betroffenen die jedenfalls nach allgemeinem Sprachgebrauch zu benennende Art der Erkrankung, die konkrete Symptomatik und die daraus zur Terminszeit resultierenden konkreten körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen vorzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Februar 2022 - 3 Ws (B) 328/21 -, juris, 24. Juli 2020 - 3 Ws (B) 166/20 -, 5. Juni 2018 - 3 Ws (B) 161/18 - m.w.N., 24. Oktober 2016 - 3 Ws (B) 504/16 - und 16. Februar 2015 - 3 Ws (B) 80/15 - OLG Hamm NZV 2014, 140 sowie NZV 2009, 158).
  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Krankheit entschuldigt auch in so gelagerten Fällen das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; eine Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (vgl. OLG Köln a.a.O. und VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Krankheit entschuldigt auch in so gelagerten Fällen das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; eine Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (vgl. OLG Köln a.a.O. und VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 575/14

    Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens nach

    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Das Tatgericht muss in Fällen der Rücknahme des Entbindungsantrags den Entbindungsbeschluss aufheben und ohne (weitere) Verhandlung zur Sache ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG erlassen (zur Anwendbarkeit von § 74 Abs. 2 OWiG auf Fortsetzungstermine vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 3 Ws (B) 68/17 - und 5. November 2014 - 3 Ws (B) 575/14 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. August 2020 - 6 Kart 10/19 (OWi) - alle juris), wofür aber im vorliegenden Fall - wie bereits dargelegt - mangels unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen kein Raum war.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Krankheit entschuldigt auch in so gelagerten Fällen das Ausbleiben, wenn sie nach Art und Auswirkung eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht; eine Verhandlungsunfähigkeit muss nicht vorliegen (vgl. OLG Köln a.a.O. und VRS 72, 442, 444; 75, 113; 83, 444, 446; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 281).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.1980 - 1 Ss 203/80
    Auszug aus KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 37/22
    Ebenso wenig wie ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei entschuldigtem Ausbleiben ergehen darf, darf in Abwesenheit des Betroffenen eine Hauptverhandlung durchgeführt werden, wenn er teilnehmen will und ihm ein Erscheinen unmöglich oder unzumutbar ist und er deshalb Terminsverlegung beantragt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20. September 1999 - Ss 452/99 -, juris m.w.N.; BayObLG VRS 50, 224; NStZ 1995, 39; OLG Karlsruhe VRS 59, 450 u. 91, 193; Senge in KK-OWiG 5. Aufl., § 73 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.07.1992 - Ss 268/92
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

  • KG, 16.03.2017 - 3 Ws (B) 68/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Entbindung von der Präsenzpflicht

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2 ObOWi 358/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

  • OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98

    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest,

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 2 Ws 80/08

    Berufungsverwerfung; Wiedereinsetzung; Entschuldigung; Glaubhaftmachung;

  • BGH, 10.10.2023 - 4 StR 94/22

    Fortwirkung der Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen

    Gibt der Betroffene trotz antragsgemäßer Entbindung zu erkennen, dass er an der Hauptverhandlung teilnehmen will, und ist er hieran ohne eigenes Verschulden gehindert, darf das Gericht auch nicht in seiner Abwesenheit nach § 74 Abs. 1 OWiG verhandeln (vgl. KG, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 Ws (B) 37/22, juris Rn. 9).
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